Es gibt eine interessante Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Dort fassen die Wissenschaftler das Thema mit diesem Satz hervorragend zusammen:
“Weniger Bürgerrechte, dafür mehr Terrorschutz – nach einem Anschlag steigt die Zustimmung dazu sprunghaft an“.
D.h. Anti-Terror-Maßnahmen und Einschränkung von Freiheitsrechten geht gehen einher. Jetzt haben Wissenschaftler des DIW in Berlin empirisch nachgewiesen. Der aufmerksame politische Beobachter hat das sicher seit langem vermuten: … den Rest lesen? Hier klicken »
Nach einer sehr spannenden und unglaublich unterhaltsamen Sendung im ZDF bei Markus Lanz (siehe unten der Ausschnitt) sollte das Thema “Nackscanner-Einführung” wohl erledigt sein!
Besser: das Geld für die Geräte in die Ausbildung und bessere Bezahlung der Leute an den Sicherheitskontrollen investieren!
Hier der Ausschnitt aus der Sendung vom 13.01.2010:
Dauerhafte Videoüberwachung ist verfassungswidrig. Das sagt ein Oberlandesgerichtsurteil aus dem Jahren 2009 (Az. Ss Bs 186/09).
Die Kameras lauern auf Autobahnbrücken oder anderen Stellen, wo man sie nicht sieht.
Die Polizei nennt das erstmal Verkehrsüberwachung und will damit Dränglern und Rasern zu Leibe rücken.
Dazu werden 3 Kameras eingesetzt. 2 Kameras laufen dauerhaft und nehmen nicht KFZ-Kennzeichen und Fahrer auf. Eine dritte Kamera soll erst ins Spiel kommen, wenn ein Fahrzeug auffällig wird.
Problematisch ist, wenn die 3. Kamera dauerhaft läuft und KFZ-Kennzeichen und Fahrer filmt. Genau das verstößt gegen die Persönlichkeitsrechte, dass ein Fahrer ohne Grund aufgenommen wird.
In o.g. Urteil wurde jedoch nur über das Kontrollsystem VKS 3.0 entschieden!