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Stuttgart21, Gorleben, Terror und zwei Bücher…

November 22nd, 2010 von Andreas

Ich habe mit Grausen und Wut seit Anfang September 2010 das Hick-Hack um Stuttgart21 mitverfolgt. Im Vorfeld habe ich es ab und zu in den Medien gesehen und dort wurde es “verkauft” als kleiner Hühnerhaufen von linken Querulanten.

Doch es hat sich gezeigt, je tiefer man in die Materie einsteigt, dass hier eben KEINE Querulanten, Radikale oder Linksesextreme protestieren. Es ist der Querschnitt der Bürger, vom einfachen “Arbeitslosen” bis hin zu VIPs wie der Sittler. Selbst sonst resolute CDU-Mitglieder sind auf die Seite der Gegner und “Parkschützer” gewechselt (Link: parkschuetzer.de).

Ich habe konsequent gehandelt und bin sofort Mitglied bei den Parkschützern geworden!
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Urteil: Fehlender Widerspruch ist keine Zustimmung

November 22nd, 2010 von Andreas

Ich habe heute eine für mich TOLLE Meldung gelesen!

Urteil: Fehlender Widerspruch ist keine Zustimmung

Dies Urteil dürfte künftig für viel Ärger der Unternehmen mit dem Kleingedruckten und dem “Unterschrieben” von Vertragsänderungen sorgen :-)

Quelle: http://www.onlinekosten.de

Hier eine kurze Zusammenfassung des Inhalts.
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Aus gegebenen Anlass…

November 6th, 2010 von Andreas

Ahoi Leute!

Heute ist die GRÖßTE Demo der deutschen Bevölkerung gegen einen Castortransport, die es bisher je gab.
Mal am Rande: Ich denke das lässt sich steigern :-)

In dem Zusammenhang, eben zu gegebenen Anlass, habe ich folgendes soeben gelesen.
Ich bin FEST der Meinung, dass das öffentlich gemacht werden muss.

Also 1:1 aus einer Mail zitiert, dessen Absender ich aus Datenschutz nicht nenne:


Das ist zwar nicht mehr *ganz* neu, aber trotzdem gut zu wissen:

http://www.lto.de/de/html/nachrichten/1738/polizeiliche-vermessung-von-atomkraftgegnern/

Zitat:
*
Bald rollen die nächsten Castor-Transporte zum Endlager Gorleben, die ersten Demonstrationen finden schon statt.
Die Polizei in Niedersachsen hat schon vorab aktenkundige Umweltaktivisten zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen” vorgeladen.
Klaus Weber erklärt, warum es dabei um mehr als das bloße Erfassen von Fingerabdrücken geht.
*

Die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 des Grundgesetzes (GG) garantiert die Teilnahme an Versammlungen friedlicher Art.
Dabei beginnt dieser Schutz nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits im Vorfeld der Versammlung. Die Anreise zu einer Versammlung ist wie auch das Zusammenkommen zu dieser grundrechtlich ebenso geschützt wie auch die Werbung dafür. Denn der gesamte Vorgang des Sich-Versammelns genießt nach Art. 8 grundrechtlichen Schutz.

Diesen Grundsatz hat das Bundesverfassungsgericht erst kürzlich wieder in einem versammlungsrechtlichen Beschluss (vom 12.5.2010, Az. 1 BvR 2636/04) betont. Es ging bei dieser Verfassungsbeschwerde um eine Auflage nach § 15 Abs. 1 VersG gegenüber Versammlungsteilnehmern: Alle teilnehmenden Personen sollten vor Beginn der Versammlung polizeilich durchsucht werden.

Diese Auflage greift in die Versammlungsfreiheit ein, da sie den freien Zugang zu der Versammlung behindert. Außerdem entfaltet sie einschüchternde und diskriminierende Wirkung, weil potentielle Teilnehmer von einer Teilnahme abgehalten werden.

Zwar dienen polizeiliche Durchsuchungen im Vorfeld nur dazu, es den Teilnehmern zu ermöglichen, von ihrer Versammlungsfreiheit friedlich Gebrauch zu machen. Jedoch fehlten im konkreten Fall tatsächliche und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür, dass die Teilnehmer der geplanten Versammlung wegen der Möglichkeit von Gegendemonstranten überhaupt “Gegenstände zur Schutz- und Trutzwehr” mit sich führen wollten.
Sind Demonstranten potentielle Straftäter? NEIN!

Nun wurden schon im Vorfeld geplanter Demonstrationen gegen Castor-Transporte in Niedersachsen etliche Personen zur “polizeilichen Vermessung” vorgeladen. Die Behörden beriefen sich dabei auf § 81 b StPO.
Nach dieser Vorschrift dürfen, soweit es für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist, Lichtbilder und Fingerabdrücke des Beschuldigten auch gegen seinen Willen aufgenommen und Messungen und ähnliche Maßnahmen an ihm vorgenommen werden.

Nach Medienberichten ist allerdings keiner der Betroffenen bisher strafrechtlich verurteilt worden. Es gab nur Ermittlungsverfahren, die aber alle mangels hinreichendem Tatverdacht oder wegen geringer Schuld eingestellt wurden. Trotzdem begründen die Behörden die Vorladung jetzt mit der effektiven Vorsorge zur Verhinderung von Straftaten bei Versammlungen.
Es handele sich dabei nur um einen geringen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der betreffenden Personen.

NUR das ist die RICHITGE Konsequenz!

Diese sind nicht bei der Polizei erschienen, sondern haben mittlerweile Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.

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